Karlsruhe (pm/ks) Sowohl im Stadt- als auch im Landkreis Karlsruhe liegt die 7-Tage-Inzidenz seit dem heutigen Sonntag am fünften Tag in Folge unter dem Schwellenwert von 50. Damit gelten ab dem morgigen Montag weitere Lockerungen, teilt das Karlsruher Landratsamt mit. Treffen von bis zu zehn Personen aus maximal drei Haushalten sind dann wieder erlaubt. Ebenso darf der gesamte Einzelhandel öffnen – die Testpflicht für Kunden entfällt.
Laut Corona-Karte des Robert-Koch-Institutes weist der Karlsruher Landkreis am heutigen Sonntag eine 7-Tage-Inzidenz von 30,8 auf, die Stadt Karlsruhe liegt bei 24,0. Damit befinden sich Stadt- und Landkreis zwar weiterhin in Öffnungsstufe 1, durch das fünfmalige Unterschreiten des 50er-Wertes treten ab Montag aber zusätzliche Lockerungen in Kraft, erklärt das Landratsamt.
Mehr Kontakte möglich
Damit verbunden ist eine Entschärfung der Kontaktbeschränkungen. Möglich werden ab dann Treffen von maximal zehn Personen aus bis zu drei Haushalten. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie geimpfte und genesene Personen werden nicht mitgezählt.
Entfall der Testpflicht im Einzelhandel
Der gesamte Einzelhandel darf öffnen, wobei Vorgaben zu beachten sind wie beispielsweise Begrenzungen der Kundenzahl abhängig von der Ladenfläche. Besondere Verkaufsaktionen, die einen verstärkten Zustrom von Menschenmengen erwarten lassen, sind nicht erlaubt. Die Testpflicht für Kunden entfällt. Die Maskenpflicht bleibt hingegen weiter bestehen – genauso wie in anderen Bereichen die Testpflicht.
Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz steigen und an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 50 wieder überschreiten sollte, würden diese Lockerungen wieder hinfällig.