Stadt- und Landkreis Karlsruhe verschärfen Maßnahmen: Nächtliche Ausgangsbeschränkungen ab Donnerstag

Kreis Karlsruhe (pm/lp) Aufgrund der weiter steigenden Infektionszahlen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe hat das Gesundheitsamt Karlsruhe festgestellt, dass bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen Schutzmaßnahmen die wirksame Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus erheblich gefährdet ist. Für den Stadt- und Landkreis Karlsruhe ordnet das Gesetz somit nächtliche Ausgangsbeschränkungen in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr an. Die Ausgangsbeschränkungen treten am Donnerstag, den 15. April um 0.00 Uhr in Kraft und sind bis 29. April befristet.

Trotz Ziehung der sogenannten „Notbremse“ nach Überschreiten des Inzidenzwerts von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern steigen die Infektionszahlen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe weiter. Das Gesundheitsamt Karlsruhe ist im Einvernehmen mit der Stadt Karlsruhe und im Benehmen mit den Städten und Gemeinden des Landkreises zu der Bewertung gekommen, dass bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen Schutzmaßnahmen die wirksame Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus erheblich gefährdet ist.

Eine Woche nach dem langen Osterwochenende ermöglichen die Zahlen nach Angaben vom Landratsamt Karlsruhe wieder einen Aufschluss über das tatsächliche Infektionsgeschehen. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel zeigte in einer Videokonferenz mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern am Dienstag, 13. April, die Infektionslage im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Karlsruhe auf. Demnach beläuft sich die 7-Tage-Inzidenz (Stand: 13.04.2021) im Landkreis Karlsruhe auf 163,3 und im Stadtkreis Karlsruhe auf 151,6. In beiden Kreisen liegt ein diffuses Infektionsgeschehen ohne Hotspots oder größeren einzelnen Ausbrüchen vor.

„Am 27. März wurde im Landkreis und am 6. April im Karlsruher Stadtgebiet die sogenannte „Notbremse“ gezogen, als die Inzidenzwerte von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten wurden. Die damit verbundenen kontaktbeschränkenden Maßnahmen und zurückgenommenen Lockerungen haben aber offensichtlich nicht gegriffen“, sagte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel. Weiter heißt es: „Wenn wir sehen, dass die Maßnahmen nicht ausreichen und die Verbreitung des Coronavirus so nicht gestoppt werden kann, sind wir gesetzlich dazu angehalten, weitere Schritte zur Bekämpfung der Pandemie einzuleiten. Dafür sieht die Corona-Verordnung nächtliche Ausgangsbeschränkungen vor, wie wir sie bereits zu Jahresanfang hatten. Es geht um den Kontaktverzicht“, stellt der Landrat klar.