Stadt Pforzheim reagiert auf Dienstaufsichtsbeschwerde

Pforzheim (pm/ij) Am Dienstag reichte FDP-Stadtrat Dr. Hans-Ulrich Rülke Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Pforzheims Oberbürgermeister Gert Hager ein.

Hintergrund der Beschwerde ist der Vorwurf des Geheimnisverrats, mit dem sich Rülke konfrontiert sieht. Heute meldet sich die Stadt Pforzheim mit folgender Mitteilung zu der Dienstaufsichtsbeschwerde zu Wort:

Die Stadt Pforzheim legt im Zusammenhang mit der von Stadtrat Dr. Hans-Ulrich Rülke angekündigten Dienstaufsichtsbeschwerte gegen Oberbürgermeister Gert Hager Wert auf folgende Klarstellungen:

Die Stadt hat zu keinem Zeitpunkt öffentlich gemacht, gegen wen ein Ordnungsgeldverfahren vom Gemeinderat eingeleitet wurde. Gemäß der seit dem 1. Dezember 2015 geltenden Neufassung von § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung BW sind in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse allerdings im Wortlaut bekannt zu geben. Dabei sind berechtigte Interessen Einzelner zu wahren, weshalb die Stadtverwaltung in der Bekanntgabe des Beschlusses weder einen Namen genannt, noch aufgeführt hat, in welchem Zusammenhang das Ordnungsgeldverfahren eingeleitet wurde.

Stadtrat Dr. Rülke hat nun selbst öffentlich gemacht, dass das besagte Ordnungsgeldverfahren gegen ihn eingeleitet wurde. Anders aber als von ihm dargestellt wird ihm bei diesem Verfahren mitnichten das rechtliche Gehör vorenthalten. Bei einem Ordnungsgeldverfahren handelt es sich um ein mehrstufiges Verfahren. Die Verwaltung hat in enger Abstimmung mit dem Ältestenrat geprüft, ob und wenn ja, welche Maßnahmen getroffen werden können. Dazu hat die Verwaltung nach Absprache mit dem Ältestenrat ein kommunalrechtliches Gutachten eingeholt. Auf dieser Grundlage hat dann der Gemeinderat entschieden, dass ein Verfahren eingeleitet werden soll. Diese Entscheidung ist erst am 16. Februar 2016 in nichtöffentlicher Sitzung erfolgt. Natürlich sind Betroffene oder potentiell Betroffene befangen und können daher bei diesen Entscheidungen nicht selbst mitwirken. Der Gemeinderatsbeschluss enthält selbstverständlich den Auftrag an die Stadtverwaltung, eine Anhörung des Betroffenen durchzuführen. Diese Anhörung befindet sich in der Vorbereitung. Es bleibt auch zu fragen, ob es für Stadtrat Dr. Rülke tatsächlich besser gewesen wäre, wenn diese Anhörung früher und damit mitten im Landtagswahlkampf erfolgt wäre.

Erst nach der Anhörung wird der Gemeinderat über den weiteren Verlauf des Verfahrens beraten und entscheiden. Weder die Stadtverwaltung noch Oberbürgermeister Hager sehen hierbei Verfahrensfehler, weshalb der Überprüfung durch das Regierungspräsidium gelassen entgegengesehen werden kann.