„Spitze auf dem Land“ – Neue Runde für Förderlinen

Stuttgart (pm/yb) Bis 30. September 2014 können sich Unternehmen über ihre Stadt- und Gemeinde-verwaltungen für die Aufnahme in die Spitze auf dem Land-Förderlinie bewerben.

Die Landesregierung unterstütze mit dieser Förderlinie kleine und mittlere Unternehmen im Ländlichen Raum mit weniger als 100 Beschäftigten. „Die Unternehmen müssen innovativ sein und das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen. Förderfähig sind beispielsweise umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Anlagen und Maschinen sowie in verbesserte Produktionsverfahren und Prozesse. Bei ‚Spitze auf dem Land‘ können kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten für ihre Investitionen bis zu 20 Prozent Zuschuss, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu 10 Prozent Zuschuss erhalten. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro“, so Minister Bonde.