Spielhallen in Karlsruhe: Stadt rechnet mit Klagen

Karlsruhe (pm/ms) Im Jahr 2012 wurde das Landesglücksspielgesetz erlassen um das Entstehen von Spielsucht zu verhindern und Jugendliche zu schützen. Seither müssen Spielhallen einen Mindestabstand zu Kinder- und Jugendeinrichtungen einhalten. Die Übergangsregelungen liefen am 30. Juni aus, auch Karlsruher Spielhallen sind betroffen.

Ein Weiterbetrieb einer Spielhalle, die die Abstandsregelung nicht erfüllen kann, ist nur noch im Rahmen einer Härtefallregelung für einen begrenzten Zeitraum möglich. Im Stadtgebiet gab es bis zum 30. Juni 2017 insgesamt 67 Spielhallen, die auf 52 Standorte verteilt waren. 57 dieser Spielhallen sind vom Abstandsgebot betroffen. Im Rahmen der Härtefallprüfung erteilte das Ordnungs- und Bürgeramt 42 dieser Spielhallen eine Erlaubnis mit zeitlicher Befristung.

15 Anträge abgelehnt 

15 Anträge lehnte das Ordnungs- und Bürgeramt allerdings ab. Mit dieser Quote hat der überwiegende Teil der vorhandenen Spielhallen in Karlsruhe auch für die nächsten Jahre Bestand. Hinsichtlich der Dauer der Befristungen und der Ablehnungen rechnet die Stadt nach eigener Aussage mit zahlreichen Klageverfahren. Wie sich die Spielhallenlandschaft nach Abschluss etwaiger Gerichtsverfahren darstelle, bleibe daher abzuwarten.