Spielbetrieb im Amateurfußball bis auf weiteres ausgesetzt

Karlsruhe (pm/mcs) Da davon auszugehen ist, dass auch nach Ablauf der bisherigen Spielbetriebs-Aussetzung noch nicht wieder gespielt werden kann, wird der Spielbetrieb nun bis auf weiteres ausgesetzt. 

Derzeit ist der Fußballspielbetrieb bundesweit auf allen Ebenen ausgesetzt und auch der Trainingsbetrieb steht still. In Baden-Württemberg wurde der Spielbetrieb zunächst bis zum 19. April 2020 eingestellt. Die zeitlich unbefristete Aussetzung ist nun erforderlich, da im Moment niemand sagen kann, wann es wieder möglich sein wird, Fußball zu spielen. Darüber hinaus lässt die Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg – aktuell keine andere Möglichkeit zu. Dies teilte der Badische Fußballverband am heutigen Vormittag in einer Pressemitteilung mit.

Wiederaufnahmen nach frühzeitiger Ankündigung

Eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs erfolgt mit einer Vorankündigung von mindestens 14 Tagen, um allen Vereinen genug Vorlauf und Planungssicherheit zu geben. Auf dieses einheitliche Vorgehen haben sich die drei Fußballverbände in Baden-Württemberg verständigt. Diese neue Regelung gilt für den Spielbetrieb der Oberligen Baden-Württemberg nach den Beschlussfassungen der drei baden-württembergischen Fußballverbände entsprechend.