Karlsruhe (pas) Die SPD darf ihre Mitglieder wie geplant über den Koalitionsvertrag abstimmen lassen. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute entschieden. Einen Eilantrag, der die Mitgliederbefragung stoppen sollte, lehnten die Richter ab.
Mit der Durchführung einer Abstimmung übe die SPD keine öffentliche Gewalt aus – nur in diesem Falle könne das Gericht eingreifen, heißt es in einer Stellungnahme. Die Abgeordneten des Bundestages seien zudem an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. „Es ist nicht erkennbar, dass die vom Antragsteller beanstandete Abstimmung für die betroffenen Abgeordneten Verpflichtungen begründen könnte, die über die mit der Fraktionsdisziplin verbundenen hinausgingen“, so ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts weiter.
Große Wellen wirft der Mitgliederentscheid schon seit Tagen. Erst gestern war bekannt geworden, dass mindestens ein Koalitionsgegner von einem Unbekannten bedroht wurde. Mittlerweile steht fest, dass die Anrufe nicht aus der SPD-Zentrale kamen und deren Telefonsystem auch nicht gehackt wurde. Zwar liegt ein Bekennerschreiben einer satirischen Gruppierung vor, die Hintergründe der Anrufe sind allerdings weiter unklar.