Baden-Baden (pm/msc) Ab kommendem Dienstag, 23. März gelten in Baden-Baden verschärfte Corona-Regeln. Die Sieben-Tages-Inzidenz in der Stadt Baden-Baden ist nach Angaben des Rastatter Landratsamt seit drei Tagen über dem Grenzwert von 100. Damit greift, wie beispielsweise schon in Karlsruhe, die sogenannte „Notbremse“.
Ab Dienstag, 23. März 2021, sind nach Angaben des Rastatter Landratsamts Ansammlungen, private Zusammenkünfte und Veranstaltungen nur noch mit einem Haushalt plus einer weiteren nicht zum Haushalt gehörende Person gestattet. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht dazu.
Einzelhandel muss schließen
Der Einzelhandel darf keine Öffnung nach vorheriger Terminvergabe (Click & Meet), sondern lediglich Abhol- und Lieferdienste einschließlich solcher des Online-Handels anbieten (Click & Collect). Einige Betriebe wie beispielsweise Lebensmittel- und Getränkeläden, Buchhandel und Gärtnereien sind davon ausgenommen.
Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten werden für den Publikumsverkehr geschlossen, außerdem Sportanlagen für den Amateur- und individuellen Freizeitsport. Individualsport ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts plus einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Person erlaubt. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht mit.
Weitläufige Anlagen im Freien wie Golfplätze, Reitanlagen oder auch Tennisplatzanlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden. Umkleiden, Aufenthaltsräume und andere Gemeinschaftseinrichtungen wie sanitäre Anlagen bleiben jedoch geschlossen.
Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen müssen wieder schließen. Ausnahmen gelten für medizinisch notwendige Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege. Auch Friseure dürfen weiterhin öffnen.
Verschärfungen in Rastatt haben weiter Bestand
Die gleichlautenden, für den Landkreis Rastatt bereits am 13. März 2021 erlassenen Beschränkungen, gelten weiter. Die Beschränkungen treten außer Kraft, wenn das Gesundheitsamt eine Sieben-Tages-Inzidenz von weniger als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner an fünf Tagen in Folge feststellt und dies ortsüblich bekanntmacht.