Schwerbehindertenquote erfüllt?

Raststatt (pm/sod) Private und öffentliche Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt mindestens 20 Arbeitsplätze vergeben, sind verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderten Menschen zu geben.

Die Bundesagentur für Arbeit muss jährlich überprüfen, ob Betriebe diese Vorgabe einhalten. Falls dies nicht geschieht, muss die Firma eine Ausgleichsabgabe bezahlen. Alle Betriebe, die von dieser Regelung betroffen sind, müssen bis zum 31. März der für ihren Betriebssitz zuständigen Agentur für Arbeit die Beschäftigungsdaten für das Jahr 2013 zeigen.

Weitere Informationen sind unter www.arbeitsagentur.de zu finden.