Schwarzfahren kein Kavaliersdelikt

Fürth (pol/lp) 45-jähriger Architekt wurde zu einer Geldstrafe von 7200 Euro verurteilt. Der Mann reiste mit einer gefälschten Bahncard von Nürnberg nach Karlsruhe.

Bereits im November vergangenen Jahres reiste der Mann mit dem Intercity von Nürnberg nach Karlsruhe. Der Mann konnte bei einer Fahrscheinkontrolle zwar eine Bahncard 100 vorzeigen, allerdings ergaben Ermittlungen, dass er diese bereits November 2011 erwarb. Da diese nach einem Jahr auslaufen, verfälschte der Mann mittels Klebefolie die Bahncard. Weiterhin unbekannt ist, wie oft der Mann die gefälschte Card 100 nutzte. Veruteilt wurde der 45-jährige Architekt nun zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 80 Euro.

Im Zuge des Verfahrens weist die Bundespolizei darauf hin, dass Fahrkartenfälschung, sowie Schwarzfahren keine Kavaliersdelikte sind.