Schuldzuweisungen und Rechtfertigungen beim Thema zweite Rheinbrücke gehen weiter

Karlsruhe (pm/yb) Die Schuldzuweisungen bezüglich des Planstellungsverfahrens zur zweite Rheinbrücke gehen in die nächste Runde. Regierungspräsidentin Kressl machten vor einigen Tagen die Behörden in Rheinland-Pfalz für die aktuelle Verzögerung im Planstellungsverfahren zur zweiten Rheinbrücke verantwortlich. Die CDU-Gemeinderatsfraktion spielt den maßgeblich „schwarzen Peter“ hingegen Kessel zu.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe nahm die aktuelle Berichterstattung in den Medien zum Anlass für eine Stellungnahme:“Regierungspräsidentin Nicolette Kressl hat mit Schreiben vom 9. Oktober 2015 die CDU-Fraktion des Karlsruher Gemeinderates über den Planungsstand der Zweiten Rheinbrücke informiert. Dem Regierungspräsidium sind danach, nämlich Karlsruhe am 12. Oktober 2015, Unterlagen aus Rheinland-Pfalz zur Frage der Machbarkeit einer „Brücke zwischen den Brücken“ zugegangen. Allerdings war auf den beigefügten Plänen der Zusatz „Vorabzug“ vermerkt. Eine endgültige Fassung der Pläne ist für Ende Oktober angekündigt. Diese endgültige Fassung wird vom Regierungspräsidium Karlsruhe bewertet werden. Das Regierungspräsidium Karlsruhe erfüllt seinen Planungsauftrag,“so das Regierungspräsidium.

Die Fraktionen des Karlsruher Gemeinderates hatten von Kressl ein Schreiben erhalten, indem es generell um die Umsetzbarkeit einer zweiten Rheinbrücke/Ersatzbrücke geht. Kressel behauptet in diesem Brief auch, dass es nur zu einer Verzögerung des Planfeststellungsverfahren kommt, weil der zuständige rheinland-pfälzische Landesbetrieb Mobilität in Koblenz zugesagte Unterlagen noch nicht geliefert habe. Zudem hält man dort laut Regierungspräsidentin den Bau der Ersatzbrücke aus räumlichen Gründen für nicht möglich.

Postwendend hat die CDU-Gemeinderatsfraktion Stellung zum Brief Kressels genommen: „Die Regierungspräsidentin will vor den Landtagswahlen kein Ergebnis beim Planfeststellungsverfahren haben, das den Bau der zweiten Rheinbrücke ermöglicht. Es klingt vorgeschoben, wenn auf ausstehende Detailplanungen und Vermessungsergebnisse aus Rheinland-Pfalz verwiesen wird“, stellt Tilman Pfannkuch, Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion im Gemeinderat der Stadt Karlsruhe klar. Pfannkuch weiter: „Die Verlautbarungen des Regierungspräsidiums erwecken den Eindruck allein Rheinland-Pfalz stehe dem Abschluss des Verfahrens in Baden-Württemberg im Wege. Es ist nicht in Stein gemeißelt, dass beide Beschlüsse gemeinsam ergehen müssen.“

Nach Ansicht der Karlsruher CDU Landtagsabgeordneten Bettina Meier-Augenstein ist hier eine parlamentarische Aufarbeitung notwendig. Sie kündigt an in den kommenden Tagen einen entsprechenden parlamentarischen Antrag einzureichen.