„Schnäppchenpreis“ bei einer eBay-Auktion – Entscheidung vor dem BGH

Karlsruhe (pm) Heute hat sich der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung mit der Frage der Wirksamkeit eines im Wege einer Internet-Auktion abgeschlossenen Kaufvertrags befasst, bei dem ein grobes Missverhältnis zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der Kaufsache bestand.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Bieter Recht gegeben und ihm ein Anrecht auf Schadensersatz zugesprochen. Der Hintergrund: Der Besitzer eines Autos wollte sein Fahrzeug bei Ebay für das Mindestgebot von einem Euro verkaufen. Als er es anderweitig für 4.200 Euro loswurde, zog er sein Internet-Angebot zurück. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Bieter jedoch bereits sein Mindestgebot von einem Euro abgegeben.