Birkenfeld (pol/yb) Am Samstag kam es gegen 21:20 Uhr zwischen sieben Bewohnern der Asylunterkunft in der Schulstraße in Gräfenhausen zu Streitigkeiten, die schließlich in einer Schlägerei endeten.
Die Schlägerei konnte erst mit Hilfe der Polizei unter Kontrolle gebracht werden. Laut Polizei beschimpften sich zuerst ein Syrer und ein Afghane. Fünf weitere Bewohner, die nur zufällig anwesend waren, wollten den Streit schlichten und mischten sich ein. Die Sache schaukelte sich aber so hoch, dass es zu der Schlägerei kam. Hierbei verletzten sich zwei Männer derart schwer, dass sie mit einem Nasen- und Jochbeinbeinbruch, bzw. wegen einer möglichen Gehirnerschütterung ins Krankenhaus eingeliefert wurden.
Update 16 Uhr: Wie die Staatsanwaltschaft Karlsruhe heute meldete ist es auch in der Asylunterkunft Bruchsal-Heidelsheim zu einer brutalen Schlägerei gekommen.
Eine Gruppe irakisch-kurdischer Asylbewerber, die bei einer öffentlichen Veranstaltung in der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in der Stuttgarter Straße zu Gast war, geriet am Samstag gegen 21.30 Uhr mit dort einquartierten Landsleuten in Streit. Bei der Auseinandersetzung, bei der die Tatverdächtigen unter anderem mit Holzlatten und einer Metallstange auf ihre Gegner eingeschlagen haben sollen, erlitten drei Bewohner mittelschwere Verletzungen. Als die Polizei eintraf, hatten sich die Angreifer bereits davon gemacht. Um eine Verfolgung der Tatverdächtigen durch die aufgebrachten Heimbewohner zu verhindern, war ein Großaufgebot der Polizei erforderlich. Fünf mögliche Täter im Alter von 19 bis 27 Jahren konnten aber im Rahmen der Fahndung vor der Landeserstaufnahmestelle in der Durlacher Allee in Karlsruhe festgenommen werden. Als Motiv für die Eskalation der Streitigkeiten gaben die Beteiligten ethnische Konflikte an. Beamte des Bezirksdienstes Bruchsal nahmen unverzüglich die Ermittlungen auf.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wurden die Tatverdächtigen wieder auf freien Fuß entlassen, da ihre Beteiligung an der Auseinandersetzung nach dem derzeitigen Ermittlungsstand nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden konnte.