Schilderwald ab dem 2. April

Karlsruhe (pm/pas) Plakate für die Kommunal- und Europawahl dürfen ab dem 2. April im Karlsruher Stadtgebiet ohne Genehmigung aufgehängt werden. Das teilt die Stadt mit. Allerdings gelten für die Plakate zahlreiche Einschränkungen.

So dürfen keine bestehenden Werbeflächen verdeckt werden, die Plakate müssen weit genug von Kreuzungen, Fahrbahnen, Fußgängerüberwegen, Rad- sowie Gehwegen entfernt sein. Auch im Umkreis von 50 Metern um Kreisverkehre ist die Plakatierung verboten. Auf dem Marktplatz, dem Europaplatz, dem Bahnhofsvorplatz und dem Neureuter Platz sowie in den Baustellenbereichen der Kombilösung sind ebenso keine Werbeträger erlaubt. Unmittelbar nach der Wahl am 25. Mai müssen die Plakate wieder entfernt werden.