Bonn/Karlsruhe (pm/amf) Das Landgericht Bonn hat am Mittwoch die Schadensersatzklage der EnBW gegen das Land Baden-Württemberg abgewiesen. Ende 2014 hatte die EnBW vom Land 261 Millionen Euro gefordert, die ihr nach eigener Einschätzung aufgrund der vorübergehenden Stilllegung der Atomkraftwerke Philippsburg 1 und Neckarwestheim I entgangen seien. Die Bundesregierung hatte die beiden Atomkraftwerke als Reaktion auf die Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima im Jahr 2011 heruntergefahren.
Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller begrüßte das Urteil des Landgerichts Bonn: „Die EnBW hatte 2011 darauf verzichtet, Rechtsmittel gegen die Stilllegungsverfügung der Atomaufsicht einzulegen. Es ist gut, dass das Landgericht Bonn festgestellt hat, dass die EnBW deshalb heute vom Land keinen Schadensersatz verlangen kann.“ Er hoffe, dass die EnBW das heutige Urteil akzeptiere, sagte Untersteller. Zugleich rechtfertigte der Landesumweltminister die damalige Entscheidung der Bundesregierung, die beiden Reaktorblöcke abzuschalten. „Es tut mir leid, dass das Gericht die damalige vom Bund formulierte Anordnung zur Stilllegung für rechtswidrig hält. Aber unabhängig von dieser verwaltungsrechtlichen Frage, war die Stilllegung in der Sache nach der Fukushimakatastrophe eine harte aber richtige Entscheidung“, sagte Untersteller.
Die EnBW kann gegen das Urteil des Landgerichts innerhalb eines Monats Berufung einlegen.