Saturn scheitert mit Entschädigungsklage wegen Karlsruher Kombilösung

Mannheim/Karlsruhe (pm/amf) Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hat die Klage des Elektronikkonzerns Saturn auf Entschädigungszahlungen für vermeintliche Einbußen durch Bauarbeiten im Rahmen der Karlsruher Kombilösung abgewiesen. Das gab der VGH heute bekannt. Die damalige Betreiberin der ehemaligen Saturn-Filiale in der Postgalerie hatte eine Entschädigung in Höhe von mehr als einer Million Euro gefordert, weil das Ausmaß der Beeinträchtigungen durch die Bauarbeiten ihrer Auffassung nach zum damaligen Zeitpunkt nicht abzusehen gewesen sei. Ein Vorwurf, dem die Richter in Mannheim heute widersprachen.

Derartige, damals nicht zu erwartende Beeinträchtigungen des Eigentums habe die Klägerin nicht darlegen können, urteilten die Richter am VGH. Das gelte insbesondere für die von ihr geltend gemachten Umsatzeinbußen. Eine Minderung der Wirtschaftlichkeit eines Betriebs durch den Bau eines planfestgestellten Vorhabens sei nach Einschätzung der Richter ebenso hinzunehmen wie eine Verschlechterung der Einnahmen, so der VGH in der heutigen Urteilsbegründung.

Nebenklage noch offen

Neben dem Elektronikkonzern hatte auch die ehemalige Betreiberin eines Cafés die Bauherrin der Kombilösung, die Karlsruher Schieneninfrastruktur-Gesellschaft (KASIG), auf eine Entschädigungszahlung im unteren sechsstelligen Bereich verklagt. Eigenen Angaben zufolge musste die Frau das Café 2012 wegen aus ihrer Sicht unzumutbarer Beeinträchtigungen durch die Bauarbeiten für den Stadtbahntunnel schließen. In diesem Fall steht das Urteil des VGH noch aus.