Rastatt/Karlsruhe (pm/ij) Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe hat dem Eilantrag gegen eine Gastättengenehmigung für die Durchführung des „Maibaumstellens der örtlichen Vereine“ am Samstag, den 27.04.2019 von 16.00 bis 21.30 Uhr auf dem Schulhof der Grundschule Niederbühl, abgelehnt. Das gibt das Gericht in seiner Mitteilung bekannt. Eine Anwohnerin wollte das per Klage verhindern.
Dei Antragstellerin wohnt ca. 60 Meter vom Veranstaltungsort entfernt. Sie begründete ihren Eilantrag damit dass der Lärm, der von der Veranstaltung zu erwarten sei, für sie nicht zumutbar wäre. Das sieht das Verwaltungsgericht nicht so. Wie es weiter in der Mitteilung heißt, ist der Lärm zumutbar, da sich die Veranstaltung nur über fünfeinhalb Stunden erstrecken soll. Auch würden die Geräusche durch das zwischen dem Grundstück der Antragstellerin und dem Veranstaltungsort liegende Gebäude zumindest zum Teil abgeschirmt. Zudem werde die besonders schutzwürdige Nachtzeit durch die Gestattung nicht tangiert.
Schließlich berücksichtige die Kammer, dass Feiern örtlicher Vereine zu den herkömmlichen, allgemein akzeptierten Formen gemeindlichen und städtischen Lebens gehörten, die für den Zusammenhalt der örtlichen Gemeinschaft von großer Bedeutung sein könnten, die Identität dieser Gemeinschaft stärken und für viele Bewohner einen hohen Stellenwert besitzen würden, so dass die von ihnen ausgehenden Geräuschentwicklungen von einem verständigen Durchschnittsmenschen in höherem Maß akzeptiert würden als andere Immissionen.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können hiergegen binnen zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einlegen.