Karlsruhe (pol/ms) Ein Restaurantbesitzer hat in Karlsruhe seinen thailändischen Koch vor einer Gefängnisstrafe bewahrt. Wie die Bundespolizei mitteilte, war der 43-Jährige wegen des Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 3.800 Euro oder ersatzweise zu 100 Tagen Haft verurteilt worden.
Da der Koch nicht bezahlen konnte, wurde er Ende Juli zur Festnahme ausgeschrieben. Rund zwei Wochen später fassten ihn die Ermittler im Karlsruher Hauptbahnhof. Der Mann war noch immer nicht in der Lage die Geldsumme aufzubringen – doch er hatte eine Idee. Er verständigte kurzerhand seinen Arbeitgeber und bat ihn um die 3.800 Euro. Der Arbeitgeber hatte wohl keine andere Wahl – ansonsten hätte er sich einen neuen Koch suchen müssen – und bezahlte die geforderte Summe. „Offenbar waren die Kochkünste des 43-Jährigen bisher sehr überzeugend“, scherzte die Polizei.
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