Karlsruhe (pm/yb) Es wurde eine Regelung zur vorläufigen Kostenerstattung der PFC-Schäden in Rastatt und Baden-Baden gefunden, teilte das Regierungspräsidium heute Mittag mit.
„Ich bin froh und erleichtert, dass gemeinsam mit den Fachministerien und den betroffenen Kreisen im Zusammenhang mit den PFC-Schäden eine Regelung zur vorläufigen Kostenerstattung gefunden wurde. Diese stellt für die zuständigen Behörden eine finanzielle Entlastung beim weiteren Vorgehen dar. Das ist eine gute Basis und ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur Sanierung“, so Regierungspräsidentin Nicolette Kressl heute.
„Da es wahrscheinlich sein wird, dass die Kreise bei der Sanierung der PFC-Schäden finanziell in Vorleistung gehen müssen, wird das Land dem Landkreis Rastatt und dem Stadtkreis Baden-Baden größere Beträge vorläufig erstatten, sollte ein Kostenersatz gegenüber dem Verantwortlichen nicht in angemessener Zeit zu erlangen sein“, so Kressl weiter.
Eine angemessene Zeit ist in der Regel dann verstrichen, wenn ein mögliches Widerspruchsverfahren gegen einen Kostenbescheid abgeschlossen ist. Der Abschluss gerichtlicher Verfahren muss hierfür nicht abgewartet werden.