Karlsruhe/Wiesloch (pm) Den Kampf gegen ein Fachmarktzentrum in ihrer Nachbarschaft vorläufig verloren hat eine Anwohnerin aus Wiesloch. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe sah die vorgebrachten Rechtsverletzungen als nicht gegeben an.
Die Klägerin, deren Grundstück von dem des Fachmarktzentrums durch eine Straße getrennt ist, hat ihren Kampf gegen das Fachmarktzentrum bereits 2010 begonnen, allerdings erfolglos. Danach wandte sie sich an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg und griff den Bebauungsplan der Stadt Wiesloch aus dem Jahre 2010 an. In diesem Verfahren hatte sie Erfolg, der Verwaltungsgerichtshof erklärte den Bebauungsplan wegen eines Verfahrensfehlers für unwirksam.
In dem nunmehr entschiedenen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe kann sich die Klägerin aber dennoch nicht auf den unwirksamen Bebauungsplan berufen. Ziel der Klägerin war es, die Aufhebung der erteilten Baugenehmigung für das Fachmarktzentrum zu erreichen. Sie brachte vor, durch die rechtswidrige Baugenehmigung in ihren Rechten verletzt worden zu sein und unter der erdrückenden Wirkung des Fachmarkts sowie seiner Fassade und dem erhöhten Verkehrsaufkommen zu leiden. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe sah diese Beeinträchtigungen jedoch als nicht gegeben an. Sowohl die Fassade des Fachmarktzentrums als auch der von diesem verursachte Verkehrslärm stellten keine unzumutbare Belastung dar.
Der Klägerin bleibt nun noch die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zu beantragen.