Prozess zum tödlichen Ende einer Rettungsfahrt

Baden-Baden (pm/yb) Heute Mittag muss sich ein 52-jähriger Mann aus Rastatt wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht verantworten.

Der Mann war vor einem Jahr in Rastatt mit seinem Lkw bei „grün“ in eine Kreuzung eingefahren. Weil er das Martinshorn eines Rettungswagens nicht hörte, kam es auf der Kreuzung zum Zusammenstoß der Fahrzeuge. Im Rettungswagen starb bei dem Unfall eine 89-jährige Patientin. Das Amtsgericht hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen den Lkw-Fahrer einen Strafbefehl erlassen. Die Begründung: Trotz Grünlichts hätte sich der Lkw-Fahrer vergewissern müssen, dass die Kreuzung frei sei. Auch der Fahrerin des Rettungswagens wurde eine Mitschuld zugesprochen. Sie hat eine Geldbuße bereits akzeptiert. Das Urteil wird noch am Nachmittag erwart