EuGH soll sich mit Skandal um Brustimplantate befassen

Karlsruhe (yb/pm) Im Prozess um die Schmerzensgeldklage einer Frau wegen minderwertiger Brustimplantate gibt es vorerst keine endgültige Entscheidung.

Die Klage wurde heute am BGH geprüft. Dieser legte nun dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mehrere Anfragen vor. Dabei geht es um die Auslegung von europäischem Recht. Die Fragen betreffen die Pflichten des TÜV bei der Überwachung.

Fünf Jahre nach dem Skandal mit mangelhaften Brustimplantaten der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) hatte der BGH erstmals die Klage einer Betroffenen geprüft.

Diese verlangt vom TÜV Rheinland 40.000 Euro Schmerzensgeld. 2010 war bekanntgeworden, dass PIP jahrelang Brustimplantate mit billigem Industriesilikon gefüllt hatte. Diese waren weltweit Hunderttausenden Frauen eingesetzt worden. Allein in Deutschland sind mehr als 5.000 Frauen betroffen.