Polizei ohne Präsidenten?

Karlsruhe/Stuttgart (pas/pm) Ende Februar könnten zahlreiche Polizeipräsidien ohne Führungsriege da stehen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat gestern Nachmittag die Besetzung der Ämter im Zuge der Polizeireform gestoppt. Auch die zum 1. Januar übertragene kommissarische Leitung durch die vom Innenministerium gewählten Kandidaten müsse bis Ende des Monats rückgängig gemacht werden. Derzeit prüft das Ministerium, ob es gegen die einstweilige Anordnung vorgehen möchte und wie eine Übergangslösung aussehen könnte.

Gegen die Besetzung der Präsidiumsstellen hatte der Landeschef der Deutschen Polizeigeschwerkschaft (DPolG) Joachim Lautensack geklagt. Er hatte sich selbst um einen Präsidiumsposten beworben und war nicht berücksichtigt worden. Lautensack beanstandet Mängel im Auswahlverfahren.

„Die Polizeistrukturreform ist davon nicht berührt und auch die Funktionsfähigkeit der Polizei Baden-Württemberg bleibt gewährleistet“, so Innenminister Reinhold Gall (SPD) in einer ersten Reaktion. Er kündigte an, die Auswirkungen der einstweiligen Anordnung intensiv prüfen zu wollen. Wie eine Übergangslösung aussehen könnte, wird derzeit im Ministerium erarbeitet. Betroffen wären unter anderem die Polizeipräsidien in Karlsruhe und Offenburg, da das Verwaltungsgericht nur Besetzungen beanstandet hat, die durch eine Beförderung zustande kamen.

Deutliche Kritik erntet Gall’s Behörde dafür aus den Reihen der Opposition. Erneut zeige sich, wie wahnwitzig es gewesen sei, dass Grün-Rot eine bewährte und funktionierende Polizeistruktur in der Region mutwillig zerschlagen habe, teilt der FDP-Fraktionsvorsitzende Hans-Ulrich Rülke mit. Er blicke mit Sorge auf den 23. Februar, an dem seit Jahren in Pforzheim eine Nazi-Demo zum Gedenken an einen Luftangriff auf die Goldstadt im Zweiten Weltkrieg stattfindet. „Ich will mir gar nicht ausmalen, was passieen kann, wenn die Polizei am 23. Februar führungslos ist“, so Rülke.