Karlsruhe (an) Dem Land Baden-Württemberg droht Ärger vom Verwaltungsgericht. Die Richter haben die Neubesetzung von Führungspositionen im Rahmen der Polizeireform gestoppt. Sie gaben dem Eilantrag eines nicht berücksichtigten Bewerbers statt. Das Ministerium muss die zum 01.01.2014 kommissarisch umgesetzte Besetzung der Präsidiumsämter bis spätestens Ende Januar rückgängig machen. Sonst droht ein Ordnungsgeld von 10.000 Euro. In der Begründung heißt es, die kommissarisch eingesetzten Polizeipräsidenten könnten sich sonst in dieser Zeit einen Vorteil für eine mögliche neue Bewerbungsrunde schaffen.
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