Stuttgart (pm/ame) Die Gewalt gegen Polizeibeamte bewegt sich in Baden-Württemberg seit Jahren auf einem hohen Niveau. Künftig sollen alle Polizeistreifen mit sogenannten Bodycams ausgestattet werden, um die Respektlosigkeit gegenüber den Beamten zu stoppen.
Angriffe auf Polizeibeamte seien Ausdruck einer feindseligen Haltung gegenüber dem Staat und seinem Gewaltmonopol und dürften auf keinen Fall hingenommen werden, so Innenminister Thomas Strobl bei der Einführung der Bodycams. Wer tagtäglich für unsere Sicherheit den Kopf hinhalte, verdiene Respekt und Anerkennung. „Mit der Ausstattung unserer Polizeistreifen mit der Bodycam setzen wir ein Zeichen und helfen ganz praktisch: Wir treten einer Spirale aus Gewalt und Respektlosigkeit gegenüber den Ordnungskräften entschieden entgegen, wir wollen sie möglichst nachhaltig stoppen. Die Bodycam ist dabei ein wichtiger Baustein.“
Die Gewalt gegen Polizeibeamte bewegt sich in Baden-Württemberg seit Jahren auf einem hohen Niveau. Im Jahr 2016 gab es mit 4.394 strafbaren Handlungen ein Fünfjahreshoch, 2017 war ein leichter Rückgang (4.330 Fällen, -1,5 Prozent) festzustellen. Für 2018 zeichnet sich erneuter ein Anstieg der Fallzahlen ab. Bereits im Frühjahr 2017 fand eine sechswöchige Testphase bei den Polizeipräsidien Freiburg, Mannheim und Stuttgart statt, die entsprechende Hinweise auf die durch die Kameras erzeugte Wirkung lieferte: „Schon bei der Erprobung der Bodycams hat sich bestätigt, dass diese grundsätzlich dazu geeignet sind, bei kognitiv und emotional steuerungsfähigen Personen ein weniger aggressives Verhalten herbeizuführen. Die ersten Erfahrungen haben gezeigt, dass die Kamera als Einsatzmittel das Potenzial besitzt, Angriffe auf Polizeibeamtinnen und -beamte zu reduzieren“, so Landespolizeipräsident Gerhard Klotter.
Verantwortlich für die konkrete Planung und Durchführung der landesweiten Einführung der Bodycam ist das Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei in Stuttgart. Die dort eingerichtete Projektgruppe musste bis zur Umsetzung viele komplexe Fragestellungen beantworten. Rechtliche, taktische, technische Anforderungen, aber auch Belange des Datenschutzes mussten berücksichtigt werden, zudem war ein nachvollziehbares, rechtssicheres europaweites Vergabeverfahren durchzuführen.