Karlsruhe (pm) Die Planunterlagen für den Hochwasserrückhalteraum „Bellenkopf/Rappenwört“ werden von Freitag, 19. Juni, bis Montag, 20. Juli beim Bürgermeisteramt Au am Rhein sowie bei den Stadtverwaltungen Rheinstetten und Karlsruhe ausgelegt.
Die Auslegungsmodalitäten wie beispielsweise der Ort, an dem die Unterlagen ausgelegt werden, gehen aus den öffentlichen Bekanntmachungen in diesen Gemeinden hervor.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei den o. g. Bürgermeisterämtern oder beim Landratsamt Karlsruhe, Amt für Umwelt und Arbeitsschutz, Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe, Einwendungen gegen den Plan erheben.
Die Bekanntmachung des Vorhabens und die dazugehörigen Pläne können auch auf der Internetseite des Landkreises Karlsruhe eigesehen werden.