Pforzheimer Verein bekommt doch Sendemast

Pforzheim (pm/an) Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat einem Mobilfunkbetreiber das Recht eingeräumt, einen 45 Meter hohen Mobilfunksendemast auf dem Gelände eines Sportvereins an der Werner-Siemens-Straße aufzustellen. Im Vorfeld hatte sich eine Vielzahl von Nachbarn der Sportanlage im Rahmen des gesetzlichen Anhörungsverfahrens gegen eine Baugenehmigung ausgesprochen. Auch die Stadt Pforzheim vertrat die Auffassung, dass die Sendeanlage an dieser Stelle „in unmittelbarer Nähe zu einem Wohngebiet aus städtebaulichen Gründen unzulässig ist“, so Bürgermeister Alexander Uhlig. Die Stadt lehnte den Bauantrag daher ab.

Gegen diese Entscheidung hat der Mobilfunkbetreiber Widerspruch eingelegt und nunmehr Recht bekommen. Das Regierungspräsidium ist der Ansicht, dass ein Sendemast auch in dieser Höhe am Rande der Sportanlage zulässig sei. Gleichzeitig wurde die Stadt Pforzheim angewiesen, die Baugenehmigung zu erteilen.