Pforzheim (pm) In nichtöffentlicher Sitzung hat der Gemeinderat der Stadt Pforzheim heute entschieden, den Vergleichsvorschlag des Landgerichts Frankfurt anzunehmen. Dieser Vorschlag sieht vor, dass die Stadt Pforzheim etwa 7,75 Millionen Euro des Schadens (rund 20 Millionen Euro) von der Deutschen Bank zurück erhält.
„Das war für jeden einzelnen Stadtrat keine leichte Entscheidung. Deswegen gebührt auch jeder Entscheidung großer Respekt“, so Oberbürgermeister Gert Hager. „Der Gemeinderat hat sehr intensiv diskutiert und in sich abgewogen entschieden“, so der Rathauschef weiter. „Eine Ablehnung des Vergleichsvorschlags hätte zwangsläufig zu einem Weg durch alle Instanzen geführt, der über Jahre angedauert und mit einem hohen Kostenrisiko verbunden gewesen wäre. Dabei hätten wir keine Sicherheit gehabt, dass die nächsten Instanzen die Rechtsauffassung des Landgerichts Frankfurt teilen und erneut einen Schadensersatzanspruch der Stadt Pforzheim als begründet ansehen“.
Bis zu der Entscheidung am heutigen Tag sei es ein weiter Weg gewesen. „Wer hätte 2009 – damals drohten zeitweise sogar Verluste in Höhe von 77 Millionen Euro – geglaubt, dass wir am Ende so viel erreichen würden, wie wir jetzt erreicht haben: 80 Prozent des Gesamtschadens von 56 Millionen Euro konnten wir zurückholen. Das war damals überhaupt nicht erwartbar gewesen. Sowohl J.P. Morgan als auch die Deutsche Bank haben über Jahre keinerlei Vergleichsbereitschaft gezeigt; beide wollten uns keinen Cent zurückzahlen“, so der Oberbürgermeister weiter. „Nun können wir endlich einen positiven Schlusspunkt unter diese leidige Angelegenheit setzen“.
Bei dem in seiner Sitzung am 13. Juli vorgelegten Vorschlag ging das Landgericht Frankfurt von einem Beratungsfehler der Deutschen Bank aus. Anders als die von den Rechtsanwälten Deubner & Kirchberg vertretene Stadt, die von einer Schadenssumme in Höhe von 20 Millionen Euro ausgeht, setzte das Landgericht allerdings einen „Restschaden“ in Höhe von rund 11,6 Mio. Euro an. Es argumentierte dabei, dass die von der Deutschen Bank empfangenen Beträge (rund 8,4 Mio. Euro) schadensmindernd zu berücksichtigen seien. Bei dem Vergleichsvorschlag handelt es sich um zwei Drittel von 11,6 Millionen Euro, welche das Gericht als verbleibende Schadenssumme ansetzt. Hierbei wurde das Prozessrisiko der beiden möglichen weiteren Instanzen berücksichtigt. Die Deutsche Bank hat der Stadt Pforzheim am 6. September mitgeteilt, dass sie zu einem Vergleich auf der Basis dieses Vorschlags des Landgerichts bereit wäre.
Pforzheim hatte die Deutsche Bank auf eine Entschädigungszahlung von 19 Millionen Euro verklagt. Bei dem Streit geht es um sogenannte Swap-Geschäfte, also hochriskante Derivatengeschäfte, die die Stadt zwischen 2004 und 2005 mit der Deutschen Bank abschloss.