Pforzheim (pm/msc) Im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ erhalten Kinder und Jugendliche in Pforzheim einmalig einen Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 €. Diese Unterstützung soll insbesondere für die Finanzierung von Ferien- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden, teilt die Stadtverwaltung mit.
Berechtigt für den Kinderfreizeitbonus sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, deren Eltern Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung wie Hartz IV, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen im Rahmen der Ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt im Sozialen Entschädigungsrecht nach dem Bundesversorgungsgesetz, Kinderzuschlag, Sozialhilfe nach SGB XII oder Wohngeld. Entscheidend hierfür ist laut Stadt der Leistungsbezug im August 2021.
Familien, die ausschließlich Wohngeld oder Sozialhilfe nach dem SGB XII erhalten, nicht aber gleichzeitig Kinderzuschlag, müssten einen entsprechenden Antrag stellen. Dieser sei allerdings nicht an die Stadt Pforzheim, sondern formlos mit den entsprechenden Nachweisen an die Familienkasse Baden-Württemberg West zu richten. Beim Bezug der anderen genannten Leistungen werde der Kinderfreizeitbonus automatisch ausgezahlt und die Familien müssten nichts weiter machen.
Sozialbürgermeister Frank Fillbrunn begrüßt den Kinderfreizeitbonus: „Auf diesem Wege erhalten Familien, die finanziell nicht so gut gestellt sind, einen zusätzlichen Beitrag mit dem sie ihren Kindern Freizeitaktivitäten ermöglichen können.“ Die Einmalzahlung werde nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet.