Pforzheim (pm/hb) Inzidenz in Pforzheim an fünf Tagen in Folge unter 35. Weitere Lockerungen in der Nacht von Montag auf Dienstag.
Unter anderem entfällt die Testpflicht für Außengastronomie und für Veranstaltungen und Angebote im Freien wie etwa Freibad-Besuche oder Open-Air-Konzerte. Mit Ausnahme von Tanzveranstaltungen sind Feiern im Gastgewerbe mit bis zu 50 Personen innen wie außen möglich. Benötigt wird allerdings ein Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis. Anders als bei den Kontaktbeschränkungen werden Genesene und Geimpfte hier zu den 50 Personen mitgezählt, ebenso Kinder unabhängig von ihrem Alter.
Bei Messen, Ausstellungen und Kongressen muss pro Besucherin oder Besucher nur noch eine Fläche von sieben Quadratmetern vorgesehen werden. Veranstaltungen wie Gremiensitzungen oder Versammlungen in Vereinen oder Betrieben dürfen im Freien mit bis zu 750 Personen stattfinden. Auch Kulturveranstaltungen in Theater, Kinos oder Kulturhäusern sind außen mit bis zu 750 Personen möglich. Dies gilt genauso für die Zuschauerzahl bei Vortragsveranstaltungen und Wettkampfveranstaltungen des Amateure-, Profi- und Spitzensports im Freien.
Welche Kontaktbeschränkungen gelten noch?
Weiterhin auf maximal zehn Personen aus drei Haushalten begrenzt bleiben Treffen im öffentlichen und privaten Raum, wobei hier Genesene, Geimpfte und Kinder unter 14 nicht mitgezählt werden. Auch die Maskenpflicht gilt weiterhin, und zwar auch auf dem Parkplatz und in Warteschlangen. Sport darf jedoch nach wie vor auch in Innenräumen wie Hallen und Sportstudios stattfinden. Pro Person müssen zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen, eine Maske muss während des Sports nicht getragen werden.