Pforzheim und Bruchsal nehmen Stellung zu den Corona- Lockerungen

Pforzheim/Bruchsal (pm/mcs) Pforzheim und Bruchsal konkretisieren Corona- Lockerungen.  Am 15. April haben sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin auf das weitere Vorgehen zur Eindämmung der Covid-19- Epidemie geeinigt. Auf dieser Grundlage regelt in Baden- Württemberg eine neue Rechtsverordnung die Vorschriften zur Kontaktbeschränkung und zur Frage, welche Einrichtungen, Geschäfte und Gastronomiebetriebe geschlossen bleiben bzw. geöffnet werden können. 

Pforzheim

Geschäfte bis 800 Quadratmeter dürfen ab Montag wieder öffnen. Auch in Einkaufszentren und Outlets gilt die Regelung, dass einzelne Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern öffnen dürfen.  Der Außer- Haus Verkauf ist jetzt neben den Gaststätten auch Cafes und Eisdielen erlaubt. Geöffnet bleiben auch KFZ- Handel, Fahrradhandel und Buchhandel unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche. Mobile Verkaufsstände für Lebensmittel ohne Tische und Sitzgelegenheiten (Eis, Pommes, Würstchen, Kaffee, etc) sind erlaubt. Wein- und Spirituosenhandlungen (ohne Verkostung) dürfen öffnen. Frisöre sollen unter strengen Auflagen ab 4. Mai wieder öffnen können. Daneben sollen Schulen ab dem 4. Mai stufenweise wieder öffnen. Kindertageseinrichtungen und Kindergärten sollen vorerst geschlossen bleiben. Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.  Dazu, was eine Großveranstaltung ist, sagt das Land: „Hier gibt es noch keine  präzise Festlegung. Ganz sicher ist, dass Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmenden darunter fallen. Das bedeutet, dass große Konzerte, Festivals, Volksfeste von dem Verbot erfasst sind“. Sport- und Freizeiteinrichtungen bleiben bis zum 3. Mai 2020 geschlossen.

Bruchsal

Zentrale Modifizierungen sind die Öffnung von Einzelhandelsgeschäften mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmetern. Unabhängig von der Verkaufsfläche dürfen Wein- und Spirituosenhandlungen, der Kraftfahrzeug- und Fahrradhandel, und der Buchhandel öffnen. Voraussetzung sind allerdings bei allen ab Montag, 20. April, möglichen Ladenöffnungen die Einhaltung der Hygiene- und Abstandregelungen. Darüber hinaus wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes von der Landesregierung empfohlen. Ebenfalls wieder aufgenommen werden darf der Betrieb von Bibliotheken und Archiven.

„Wir werden in der kommenden Woche die Bruchsaler Stadtbibliothek mit den notwendigen Hygienestandards ausrüsten, um sie zumindest eingeschränkt wieder öffnen zu können. Ich danke den Mitarbeiter/-innen des städtischen Corona-Krisenstabes, die sich am Samstag gemeinsam mit einem Vertreter der Polizei zusammengesetzt haben, um die für die Umsetzung der neusten Bestimmungen notwendigen Voraussetzungen schnellstmöglich auf den Weg zu bringen.“, so Oberbürgermeisterin Cornelia Petzold- Schick.

Bei allen vorgenommenen Lockerungen appelliert Oberbürgermeisterin Cornelia Petzold-Schick aber an die Vernunft der Bruchsaler/-innen: „Wir müssen mit Augenmaß die Lockerungen vollziehen, um eine weitere Infektionswelle zu vermeiden. Insofern brauchen wir alle noch etwas Geduld.Wir sind auf einem guten und vor allem richtigen Weg. Die Maßnahmen der vergangenen Wochen, so hart sie uns auch an vielen Stellen erscheinen, zeigen Wirkung. Deshalb können erste Schritte Richtung Normalität erfolgen“, so Cornelia Petzold– Schick weiter.