Pforzheim: Forderung nach Demonstrationsverbot und Schutz des Wallbergs abgewiesen

Pforzheim (dg) Die Forderungen des „Bündnis Pforzheim nazifrei“, am 23. Februar jedes Jahr ein generelles Demonstrationsverbot zu verhängen und den Gedenkort Wallberg besser zu schützen, sind zurückgewiesen worden. Das geht aus einer Sitzung des Arbeitskreises 23. Februar hervor und hat die Stadt heute bekanntgegeben. 

Nach der rechtlichen Einschätzung der Fachämter der Stadt Pforzheim ist ein Verbot aller Demonstrationen am 23. Februar, wie es das Bündnis mit Ausnahmen für die Veranstaltungen des Arbeitskreises anregt – etwa das Lichtermeer auf dem Marktplatz – nicht möglich, weil es dafür keine Rechtsgrundlage gebe. Wiederholt war die Stadt mit Verboten oder auch nur mit Auflagen für Versammlungen am 23. Februar vor Gericht gescheitert.

Ein jährlich wiederkehrendes Verbot mit anschließender Aufhebung durch die Gerichte, wie von etlichen Bündnis-Mitgliedern gefordert, wäre verfassungswidrig und eine Missachtung von Grundrechten durch die Stadt. Die Ereignisse aus dem Jahr 2021 seien nicht zu vergleichen. Aufgrund der damaligen Infektionsgefahr durch die Corona-Pandemie wurden die Demonstrationen vom Gesundheitsamt untersagt.

Die zweite Anregung des Bündnisses sah vor, den 23. Februar als offiziellen Gedenktag und Tag der Mahnung gegen Gewalt und Terror auszurufen. Aus Sicht der Stadt Pforzheim wird der 23. Februar als Teil der städtischen Erinnerungskultur allerdings bereits seit langer Zeit in diesem Sinne gelebt. Auch den Wallberg offiziell als Mahnmal und Gedenkort auszuweisen, ist nach Auffassung der Fachämter nicht möglich. Nur das Land Baden-Württemberg kann den Wallberg rechtlich als Gedenkstätte im Sinne des Versammlungsgesetzes widmen. Ein Antrag an das Land zur Aufnahme in die Liste der Gedenkstätten habe nach Einschätzung von Kultur- und Rechtsamt voraussichtlich aber keine Aussicht auf Erfolg.

Mit der Frage, ob und inwieweit dieser Charakter des Wallbergs durch die bewusste Bezeichnung als Mahnmal/Gedenkort künftig noch deutlicher betont werden soll, wird sich der Arbeitskreis in einer seiner nächsten Sitzungen auseinandersetzen.