Karlsruhe / Rastatt (pm/msc) Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat den Eilantrag des Bühler Kompostunternehmens Vogel AG, mit dem Ziel bestimmte Äußerungen des Umweltbundesamts über das unternehmen in einem Magazin zu unterlassen, abgelehnt. Laut Gericht wird die Vogel AG an keiner Stelle als Verursacher des PFC-Skandals genannt und es liegt keine dahingehende verdeckte Äußerung vor.
Den Eilantrag hat der Komposthersteller eingereicht, weil er sich in einer Broschüre vom Umweltbundesamt vom Juni 2020 angesprochen gefühlt hat. In einem Textfeld heißt es:
„RASTATT
Verunreinigung von 700 Hektar Ackerfläche und Grundwasser durch PFAS. Grund: PFAS-belasteter Papierschlamm wurde, mit Kompost vermischt, als Dünger auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht. Die Belastung wurde zuerst im Trinkwasser nachgewiesen, das Ausmaß der Verunreinigung erst nach und nach. Die Folge: geschlossene Trinkwasserbrunnen und ein erhöhter Aufwand bei der Trinkwasseraufbereitung. Wegen PFAS-Funden in Nutzpflanzen mussten Ernten vernichtet werden.“
Die Vogel AG sah darin eine Verletzung des eigenen Ansehens. Sie sei von der Äußerung direkt und unmittelbar betroffen, da sie aufgrund öffentlicher Berichterstattung und sonstiger Informationen im Internet leicht identifizierbar sei. Aus der Äußerung des Umweltbundesamtes ergebe sich die unwahre Tatsachenbehauptung, sie sei für die in Rede stehende PFC-Belastung in Rastatt verantwortlich. Laut Gericht ist diese Tatsachenbehauptung allerdings wahr.
Das Verwaltungsgericht folgt damit dem rechtskräftigen Urteil vom 24.10.2017, in dem festgestellt wurde, dass die Vogel AG eine PFC-Belastung auf bestimmten landwirtschaftlichen Flächen in Rastatt mindestens maßgeblich mitverursacht habe. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, innerhalb zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim zu erheben.