PFC-Situation in Mittelbaden: Rastatts OB Pütsch enttäuscht von Reaktion des Landes

Rastatt (pm/msc) Rastatts Oberbürgermeister Hans Jürgen Putsch zeigt sich enttäuscht von der Reaktion des Landes hinsichtlich seiner initiierten Resolution vom 4. Juni zur PFC-Situation in Mittelbaden. Er hätte sich ein deutlicheres Signal vom Regierungschef Winfried Kretschmann (Grüne) gewünscht, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt.

„Sehr gemischte Gefühle zwischen andauernder Enttäuschung und wenigstens einem kleinen Hoffnungsschimmer.“ So beschreibt Rastatts Oberbürgermeister Hans Jürgen Pütsch seine erste Reaktion auf das Schreiben vom 11. August, mit dem Landesumweltministerin Thekla Walker zur PFC-Resolution von 17 mittelbadischen Städten und Gemeinden Stellung nimmt. Die Resolution vom 4. Juni 2021, die von Pütsch initiiert worden war, richtete sich eigentlich an Ministerpräsident Winfried Kretschmann. „Leider hat sich der Ministerpräsident auch dieses Mal wieder damit begnügt, unsere Resolution an das Fachministerium weiterzugeben. Angesichts des weiter wachsenden Ausmaßes der PFC-Verunreinigung in der Region hätten wir uns aber ein deutliches Signal des Regierungschefs in Stuttgart gewünscht“ so der Oberbürgermeister der Barockstadt.

Dass das Land angesichts der immensen Tragweite des Themas nach wie vor nicht bereit dazu sei, sich in der Sache zu bewegen und die PFC-Thematik in den Bewirtschaftungsplan aufzunehmen, ist laut Pütsch unverständlich. Außerdem beschränke sich das Land darauf, längst bekannte Argumente zu wiederholen, kritisiert der OB. 

Die Aussagen der Ministerin zum Verhältnis Wasser- und Bodenschutzrecht würden noch dazu einem von der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz und der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser unter Mitwirkung von Baden-Württemberg zu diesem Thema verabschiedeten Papier widersprechen. Demzufolge beurteilen sich die inhaltlichen Maßstäbe für die Sanierung von Grundwasserschadensfällen ausschließlich nach Wasserrecht, weshalb laut Pütsch dies auch für Planungen zur Erreichung der wasserrechtlichen Ziele der Wasserrahmenrichtlinie, insbesondere des guten chemischen Zustands des Grundwasserkörpers, gelten müsste.

Die Aussage, auch die Aufnahme in den Bewirtschaftungsplan würde keine anderen Maßnahmen als die nach Altlasten- und Bodenschutzrecht zulässigen nach sich ziehen können, findet das Rastatter Stadtoberhaupt befremdlich: „Wenn man das zu Ende denkt, könnte man die sehr aufwendige Bewirtschaftungsplanung auch bleiben lassen.“ 

Hintergrund des Dissenses ist die Aufgabenteilung bei der Bewältigung der großflächigen Verunreinigung des Grundwassers in der Region mit PFC. Aktuell geht es um die Frage, ob dieser Grundwasserschaden in den Gewässerbewirtschaftungsplan, der nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie aufgestellt und regelmäßig fortgeschrieben wird, aufgenommen werden muss.