PFC: Komposthersteller klagt in Karlsruhe

Karlsruhe (pm/da) Das Verwaltungsgericht Karlsruhe verhandelt ab heute drei Klagen des Baden-Badener Kompostherstellers Vogel gegen die Stadt Baden-Baden und das Land Baden-Württemberg. Das Unternehmen geht mit der Klage gegen bodenschutzrechtliche Anordnungen und Kostenbescheide vor, so das Gericht. Vogel steht im Verdacht, Hauptverursacher der PFC-Belastungen im Raum Baden-Baden/Rastatt zu sein.

Die Stadt Baden-Baden und das Land Baden-Württemberg hatten gegen den Düngemittel- und Komposthersteller eine bodenschutzrechtliche Untersuchungsanordnung erlassen, deren Kosten in insgesamt sechsstelliger Höhe das Unternehmen tragen sollte. Dagegen hatte Vogel bereits 2015 einen Eilantrag eingereicht, den das Verwaltungsgericht jedoch abgelehnte. Das Gericht stellte damals fest, dass es hinreichende Anhaltspunkte dafür gäbe, dass die Bodenverunreinigungen von belastetem Kompost des Unternehmens herrühren.

Ist Komposthersteller der Verursacher der PFC-Verseuchung?

Im Hauptverfahren will das Verwaltungsgericht entscheiden, ob der Komposthersteller für die Verunreinigung der Böden und des Grundwassers verantwortlich gemacht werden kann. Vogel bestreitet, der Verursacher zu sein. Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen das Kompostunternehmen hatte die Staatsanwaltschaft Baden-Baden im Januar hingegen eingestellt: Denn selbst wenn der Komposthersteller für die PFC-Verunreinigungen mitverantwortlich ist, weil er dem Kompost belastete Papierabfallstoffe beigemischt hat, so lasse sich das nicht mehr nachweisen.
Wann das Gericht in dieser Frage ein Urteil fällt, ist schwer abzuschätzen.

PFC gilt als krebserregend

Vor einigen Jahren war bekannt geworden, dass ein Teil der Böden in Mittelbaden durch poly- oder perfluorierte Chemikalien (PFC) verseucht sind. Diese Stoffe werden in der Natur praktisch nicht abgebaut und reichern sich über Nahrungsmittel und Trinkwasser im Körper an. Sie stehen im Verdacht, krebserregend zu sein und unfruchtbar zu machen.