Party-Pass für die Faschingszeit

Rastatt (an) Ende Februar / Anfang März wird es wieder närrisch in der Region. zahlreiche Faschingsveranstaltungen laden zum Feiern ein. Seit der Einführung des neuen Personalausweisgesetzes ist es Veranstaltern aber nicht mehr erlaubt, Personalausweise als Kontrolle einzubehalten. Dadurch wurden Minderjährige vermehrt von Veranstaltungen ausgeschlossen, da diese erst ab 18 Jahren waren. Aufgrund dessen wurde Anfang 2013 in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden im Landkreis Rastatt der Party-Pass eingeführt. Den können Jugendliche online unter partypass.de ausfüllen und mit einem Lichtbild versehen. Am Eingang wird dieser Pass mit dem Perso verglichen und der Party-Pass einbehalten. Wenn dieser um Mitternacht nicht abgeholt wird, können die Eltern informiert werden.