Bruchsal (pm/ij) Die Firma Rhein Petroleum darf auf der Bruchsaler Gemarkung bei Weingarten die Aufsuchsbohrungen durchführen. Das hat nun das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau genehmigt. Allerdings nur mit einer Vielzahl von Auflagen.
Damit werden zentrale Aspekte aus der Stellungnahme der Stadt Bruchsal berücksichtigt. Diese war im Mai 2018 vom Gemeinderat verabschiedet worden. Die Stadt Bruchsal befürchtete, dass durch die Bohrungen das Grundwasser verunreinigt werden könnte.
Grundlage für die jetzt formulierten Auflagen bildet eine unabhängige Überprüfung der für die Trinkwasserversorgung maßgeblichen, geologischen Verhältnisse durch die Landeshydrogeologen.
Danach dürften bei planmäßiger Ausführung der Bohrarbeiten keine Probleme für das Grundwasser entstehen. Nach diesem Kenntnisstand könnten die Bohrungen keine seismischen Ereignisse auslösen, so die Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg. Allerdings nur, wenn Rhein Petroleum die zusätzlichen Sicherheitsauflagen erfülle.
Auf Baden TV Nachfrage teilte heute Rhein Petroleum mit, dass voraussichtlich Mitte/Ende März mit dem Grundwassermonitoring begonnen wird. Hierbei werde an unterschiedlichen Stellen und Erdbodenschichten das Grundwasser beprobt. Für diese Arbeiten sind rund zwei Wochen angesetzt.
Im Anschluss soll die Einrichtung für die Probebohrung erfolgen. Diese Arbeiten werden rund acht Wochen in Anspruch nehmen. Voraussichtlich gegen Juni wird mit den Probebohrungen begonnen. In 900 Metern Tiefe soll herausgefunden werden, ob und wie viel Erdöl vorhanden ist. Mit einem Kurzzeittest soll voraussichtlich im Juni/Juli feststehen, ob die Probebohrungen erfolgreich waren oder nicht.