Stuttgart/Karlsruhe (pm/vg) 2015 erhielten im Südwesten verschiedene ÖPNV-Neubauvorhaben Förderung vom Bund. Darunter auch das Verkehrsprojekt Kombilösung in Karlsruhe. Ob diese sogenannte GVFG-Förderung in Zukunft weiter besteht, ist jedoch nicht hundertprozentig sicher, heißt es in einer Pressemitteilung des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg. Verkehrsminister Hermann fordert Klarheit.
Der Südwesten profitierte auch im Jahr 2015 im Vergleich zu anderen Bundesländern überproportional von den zur Verfügung stehenden Bundesmitteln. Dies verdeutlicht den weiterhin hohen Bedarf an Investitionen in große Infrastrukturvorhaben des ÖPNV. Die jetzt vorliegende Übersicht zum Jahr 2015 zeigt: Insbesondere folgende Vorhaben erhielten im letzten Haushaltsjahr insgesamt rund 152 Millionen Euro an Förderung:
– die Stadtbahnlinie U12 in Stuttgart,
– die Stadtbahnen Neue Messe und Rotteckring in Freiburg,
– die Straßenbahnlinie 2 in Ulm, ,
– die Stadtbahn Mannheim Nord,
– das Verkehrsprojekt Kombilösung Karlsruhe,
– die Stadtbahn Heilbronn Nord und
– die Erschließung des Sport- und Messeparks in Mannheim.
Im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) stellt der Bund den Ländern jährlich Bundesfinanzhilfen in Höhe von rund 333 Millionen Euro zur Verfügung. Dieses Geld wird für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden genutzt. So können beispielsweise ÖPNV-Schienenverkehrswege in Verdichtungsräumen und den zugehörigen Randgebieten mit zuwendungsfähigen Kosten von mehr als 50 Millionen Euro gefördert werden.
Kostenverteilung
Der Bund trägt dabei 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Zudem wird die Investition mit einem Landesanteil von 20% dieser Kosten kofinanziert. Die restlichen 20 Prozent der Kosten, sowie die nicht zuwendungsfähigen Kosten (z.B. Planungskosten) tragen die Vorhabensträger.
Wie das in Zukunft gehandhabt wird, ist noch nicht hundertprozentig klar. Denn das GVFG-Bundesprogramm läuft nach derzeitigem Stand mit dem Ende des Jahres 2019 formal aus. „Wir haben große Sorge, dass unser hoher Bedarf bereits in Kürze nicht mehr bedient werden kann. Die Unklarheit blockiert dringend notwendige Planungen“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann heute in Stuttgart.
Die laufenden Gespräche über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen sollen auch das Thema einer Nachfolgeregelung für das GVFG-Bundesprogramm mit behandeln, heißt es in der Pressemitteilung weiter. „Allerdings sind die Planungsvorläufe für solch große Infrastrukturvorhaben verständlicherweise relativ lange und die Vorhabensträger benötigen Finanzierungssicherheit für ihre Projekte. Jedenfalls kann niemandem zugemutet werden, Planungsmittel in die Hand zu nehmen ohne jemals Aussicht auf eine Förderung zu erhalten. Vorhaben wie die Stadtbahn Ludwigsburg, die Elektrifizierung der Hochrheinbahn und die Verlängerung der S-Bahn von Filderstadt nach Neuhausen a.d.F. sind letztlich die Leidtragenden, da sie nur mit einem hohen Anteil an öffentlichen Mitteln umgesetzt werden können“, unterstrich Hermann die Bedeutung einer schnellen Nachfolgeregelung.
Hermann fordert Klarheit
In der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 24. September 2015 hatte der Bund bereits grundsätzlich zugesagt, die Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes im Rahmen der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ungekürzt über 2019 hinaus fortzuführen. „Eine schnelle Einigung und damit eine gesetzgeberische Umsetzung dieser Vereinbarung durch den Bund auf Basis des Ländervorschlags ist überfällig. Länder und Aufgabenträger brauchen Klarheit!“, bekräftigt Hermann. Bis jetzt steht die Umsetzung noch aus, da die Neuregelung der Bund-Länder Finanzbeziehungen noch nicht zum Abschluss gekommen ist.
Bild: Baden TV Archiv, Kombilösung Karlsruhe