Öffnet Karlsruhe kleinen Parteien die Tür nach Europa?

Karlsruhe/Berlin (pas) Gut drei Monate vor der Europawahl fällt das Bundesverfassungsgericht heute eine richtungsweisende Entscheidung. Die Richter urteilen darüber, ob die Drei-Prozent-Hürde für den Einzug ins Europaparlament zulässig ist. Schon vor drei Jahren hatten die Bundesrichter die Fünf-Prozent-Hürde gekippt. Die 19 klagenden Gruppen rechnen sich gute Chancen aus.

Bei der vergangenen Europawahl im Jahr 2009 lag die Sperrklausel – genau wie bei der Bundestagswahl – noch bei fünf Prozent. Doch was im Bund erlaubt ist, erklärten die Richter in Europa für verfassungswidrig. Sie hebelten die Fünf-Prozent-Hürde 2011 aus. Der Bundestag einigte sich – mit Ausnahme der Linken – wenig später auf die Absenkung der Sperrklausel auf drei Prozent. Dagegen klagt nun eine breite Allianz von politischen Gruppen, unter anderem die Piraten und die Freien Wähler. Unterstützt werden sie unter anderem vom Staatsrechtler Hans-Herbert von Armin, der in Interviews von einer „großen Ungerechtigkeit“ spricht.

Was bedeutet Sperrklausel?

Der Begriff Sperrklausel bezieht sich auf einen Mindestanteil an Stimmen, den eine Partei erreichen muss, um einen Sitz im Parlament zu ergattern. Bei Bundestagswahlen liegt dieser Mindestanteil bei fünf Prozent. Er wurde eingeführt, um eine Zersplitterung des Parlaments zu verhindern. Auf europäischer Ebene zieht diese Begründung nicht, argumentieren die Gegner. Dort seien sowieso über 100 Parteien aus allen Ländern vertreten und es gehe nicht darum, eine stabile Regierungsmehrheit zu finden.