Neue Richtlinien zur Plakatierung in der Stadt

Karlsruhe (anb) Die Grünen in Karlsruher Gemeinderat haben bereits im September einen Antrag gestellt, das gemeinnützige Veranstalter bis zu 10 Plakate pro Veranstaltung kostenfrei anbringen dürfen. Das soll den Veranstaltern dann in dem Stadtteil erlaubt sein, in dem die Veranstaltung stattfindet. Im September hatte der Gemeinderat die Entscheidung verschoben und am 10. Dezember dann abgelehnt.

Jetzt will die Stadt die Richtlinien für die Plakatierung in der Stadt überarbeiten. Bisher sind Kirchen, anerkannte Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Verbände der freien Wohlfahrtspflege – sofern sie nicht wirtschaftlich tätig sind. Daher kommt eine generelle Gebührenbefreiung für die Stadt nicht in Betracht. Allerdings prüft die städtische Verwaltung die Möglichkeit einer Gebühren-Erleichterung für Plakate von gemeinnützigen Veranstaltungen. Eine Arbeitsgruppe befasst sich außerdem mit der Überarbeitung der Richtlinien für die Plakatierung in der Fächerstadt.