Baden-Württemberg (pm/mcs) Die Landesregierung hat am späten Samstagabend die ab Montag geltende Corona-Verordnung für Baden-Württemberg notverkündet. Sie setzt damit die Beschlüsse der „Bundes-Notbremse“ um, die verschärfte Regelungen für Regionen mit hohen Inzidenzen vorschreibt. Die Maßnahmen greifen, wenn ein Stadt- oder Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Inzidenz über 100 aufweist. Für den Bereich Kitas und Schulen sind darüber hinaus weitere Verschärfungen bei einer Inzidenz über 200 vorgesehen. In unserer Region liegen alle Stadt-und Landkreise über 100, der Landkreis Rastatt war nach drei Tagen in Folge über 200, gestern erstmals wieder knapp darunter.
Einen Lichtblick gibt es hierbei für den Einzelhandel. „Im Rahmen der Ressortabstimmung und nach intensiver juristischer Prüfung hat sich die Landesregierung einvernehmlich darauf verständigt, so genannte Click-Collect-Angebote auch bei einer 3-Tage-Inzidenz von über 100 weiterhin zu erlauben. Der vorliegende Entwurf und die Beratungen über eine bundesgesetzliche „Notbremse“ deuten aus unserer Sicht darauf hin, dass auch der Bund Click&Collect weiter zulassen und nur die Öffnung für den Kundenverkehr untersagt sehen will. Von einer Schließung von Abholstellen ist dort nicht die Rede. Insofern weicht das Land auch bei den Regeln für den Einzelhandel vom Gesetzentwurf des Bundes nicht ab, im Gegenteil: Gerade vor dem Hintergrund, dass wir die Regelungen der Bundesnotbremse für Baden-Württemberg schon ab morgen antizipieren wollen, ist die Entscheidung konsequent und stützt auch den Handel“, betont der Amtschef des Ministeriums für Soziales und Integration am Sonntag.
Ab Montag gelten bei einer Inzidenz von über 100 folgende Regeln
- Verschärfte Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur noch zulässig, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person teilnehmen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres aus den jeweiligen Haushalten sind ausgenommen.
- Es gilt eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr. In dieser Zeit darf die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nur noch aus „triftigen Gründen“ verlassen werden. Der Bund zählt etwa gesundheitliche Notfälle oder die Berufsausübung etc. dazu.
- In Läden der Grundversorgung, also insbesondere aus dem Lebensmittelbereich, wird die Begrenzung der maximal zulässigen Verkaufsfläche pro Kundin oder Kunde nochmals verschärft – von 10 auf 20 Quadratmeter (bei Ladenflächen bis 800 Quadratmeter) und von 20 auf 40 Quadratmeter (für die über 800 Quadratmeter hinausgehenden Flächen).
- Für Kunden von Friseurbetrieben ist ein vorheriger Schnelltest mit negativem Ergebnis erforderlich. Alternativ kann auch eine Impfdokumentation oder ein Nachweis einer durchgemachten Infektion vorgelegt werden.
- Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios sowie von kosmetischen Fußpflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen müssen geschlossen bleiben. Auch Sonnenstudios sind zu schließen. Ausnahmen gelten nur für medizinisch notwendige Behandlungen wie Physio- und Ergotherapie, Logopädie oder Podologie.
- Läden, die nicht zur Grundversorgung gehören, müssen schließen. Allerdings dürfen sie Abholmöglichkeiten wie Click & Collect anbieten. Lieferdienste bleiben erlaubt. Auch Baumärkte müssen schließen und gehören nicht mehr zur Grundversorgung.
- Der Betrieb von Wettannahmestellen, Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten für den Publikumsverkehr bleibt insgesamt untersagt.
Folgende Regeln gelten ab Montag ab einer Inzidenz von über 200
- In Stadt- und Landkreisen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 200 liegt, muss am übernächsten Tag auf Fernunterricht umgestellt werden. Ausgenommen sind die Notbetreuung bis zur 7. Klasse, Abschlussklassen und die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.
- Kitas, Kindergärten und Kindertagesbetreuungen dürfen in Stadt- und Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 200 nur noch Notbetreuung anbieten.