Neue Corona-Verordnung sieht weitere Lockerungen vor: Karlsruher Kreise in Inzidenzstufe 1, Baden-Baden und Rastatt in Stufe 2

Rastatt/Baden-Baden (pm/amf) Im Zuge der neu angepassten Corona-Verordnung des Landes, die in der Nacht von heute auf morgen in Kraft tritt, greifen in den Stadt- und Landkreisen der Region ab Montag weitere Lockerungen. Wie die Landratsämter in Karlsruhe und Rastatt heute bekannt gaben, gilt im Karlsruher Stadt- und Landkreis gemäß Stufenmodell der neuen Verordnung Stufe 1, im Baden-Badener Stadt- und im Rastatter Landkreis Stufe 2. Maßgeblich für die jeweilige Einstufung ist die Sieben-Tage-Inzidenz, die in den vergangenen fünf Tagen durchgehend unter zehn (Stufe 1) bzw. 35 (Stufe 2) lag.

Damit dürfen bei privaten Treffen fortan wieder mehr Personen zusammenkommen – bei Stufe 1 bis zu 25 Personen aus beliebig vielen Haushalten. In Stufe 2 höchstens 15 aus bis zu vier unterschiedlichen Haushalten. Kinder dieser Haushalte und bis zu fünf weitere Kinder bis 13 Jahre werden nicht mitgezählt, genauso wie vollständig Geimpfte und Genesene. In der Gastronomie sowie für Freizeit- und Kultureinrichtungen wird die Beschränkung der Personenzahl für den Außen- als auch den Innenbereich aufgehoben. Alle Regelungen  der neuen Corona-Verordnung finden Sie hier in der Übersicht.

AHA-Regeln gelten weiterhin

Zugleich weisen die Gesundheitsämter darauf hin, dass die allgemeinen Regeln wie Abstand halten, Hygiene praktizieren, medizinische Maske tragen (wo keine Ausnahme besteht), Corona-App benutzen und regelmäßiges Lüften nach wie vor gelten, und appelliert an die Bevölkerung, diese Regelung weiterhin einzuhalten.