Neue Corona-Verordnung in Kraft getreten: Diese Regeln gelten ab heute

Karlsruhe/Stuttgart (pm/amf) Nachdem das grün-schwarze Kabinett um Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) vergangenen Donnerstag die Corona-Maßnahmen einmal mehr verschärft hat, greifen ab dem heutigen Montag unter anderem strengere Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene. Die wichtigsten Anpassungen der aktualisierten Corona-Verordnung in der Übersicht:

Private Treffen

Für geimpfte und genesene Personen:

  • höchstens zehn Personen in Innenräumen
  • maximal 50 Personen im Freien

Bei Treffen, an denen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, darf nur ein Haushalt mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt zusammenkommen. Allgemein gilt: Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre werden unabhängig ihres Impfstatus in keiner Konstellation mitgezählt.

Mund-Nasen-Schutz

  •  Alle Personen ab 18 Jahren sollen in Innenräumen, in denen eine Maskenpflicht besteht, eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-KF95-Maske

Sperrstunde in der Gastronomie

  • In der Alarmstufe II gilt für gastronomische Betriebe eine Sperrstunde von 22:30 bis 5 Uhr. In der Nacht von Silvester auf Neujahr beginnt die Sperrstunde erst um 1 Uhr. Für private Zusammenkünfte in gastronomischen Betrieben gelten die Regelungen der privaten Kontaktbeschränkungen.

Testpflicht bei 2G+

Ausgenommen von einem zusätzlichen Test sind fortan nur noch:

  • Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben
  • genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt
  • Personen, die ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben
  • Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also insbesondere Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre

Kapazitätsbegrenzung bei Veranstaltungen

In der Alarmstufe II sind Veranstaltungen nur mit bis zu 50 Prozent Kapazität und maximal 500 Zuschauerinnen und Zuschauern bzw. Teilnehmenden vor Ort möglich. Das betrifft alle Sport-, Kultur-, Informations- und Vereinsveranstaltungen sowie Kongresse.

Die Corona-Verordnung gilt zunächst bis zum 24. Januar 2022, wird aber fortlaufend auf den Prüfstand gestellt und an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst.