Neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg: Zurück in der Warnstufe mit zahlreichen Lockerungen

Baden-Württemberg (pm/msc) Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung angepasst und in einigen Bereichen die Einschränkungen gelockert. Ab dem morgigen Mittwoch, dem 23. Februar, gilt im Land wieder die Warnstufe und die 3G-Regelung. Unter anderem dürfen damit Clubs und Diskotheken wieder öffnen. 

In der laut dem Land voraussichtlich ab Mittwoch geltenden Warnstufe gilt in Baden-Württemberg in vielen Lebensbereichen wieder die 3G-Regel statt wie bisher 2G. Dazu zählen etwa die Bereiche Gastronomie, Veranstaltungen oder Kultur, Freizeit, Messen, Bildung und körpernahe Dienstleistungen. In der Basisstufe sind in diesen Bereichen keine Zugangsbeschränkungen mehr vorgesehen, in der Alarmstufe würde hingegen wieder die 2G-Regel gelten. Die lokalen Ausgangsbeschränkungen entfallen. Die Maskenpflicht wird in geschlossenen öffentlichen Räumen und im ÖPNV grundsätzlich beibehalten. Personen ab 18 Jahren müssen in der Warn- und der Alarmstufe weiterhin eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. Im Freien ist eine medizinische Maske vorgeschrieben, wenn das Abstandsgebot nicht dauerhaft eingehalten werden kann. Das bisherige Stufensystem des Landes wird beibehalten. Die Grenzwerte der jeweiligen Stufen werden vor dem Hintergrund der derzeit dominierenden Omikron-Variante angepasst. Zudem wird die Alarmstufe II gestrichen.

Mehr Besucher bei Veranstaltungen möglich

Bei Veranstaltungen werden die Auslastungsgrenzen erhöht. In der Basisstufe gelten keine Zugangsbeschränkungen. In der Warnstufe sind in geschlossenen Räumen höchstens 60 Prozent der Kapazität zulässig bei einer Personenobergrenze von 6.000 Besuchern. Im Freien gelten 75 Prozent bei einer maximalen Personenanzahl von 25.000 Besuchern. In der Alarmstufe sind Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit höchstens 50 Prozent der Kapazität zulässig, bei einer Personenobergrenze von 2.000 Besuchern. Im Freien kann mit höchstens 50 Prozent ausgelastet werden bei einer maximalen Personenzahl von 5.000 Besuchern.

Die Kontaktbeschränkungen für nicht geimpfte und nicht genesene Personen werden ebenfalls angepasst:

  • Basisstufe: keine Beschränkungen
  • Warnstufe: ein Haushalt plus zehn Personen (Geimpfte, Genesene und Kinder bis 13 Jahre zählen nicht dazu)
  • Alarmstufe: ein Haushalt plus fünf Personen (Geimpfte, Genesene und Kinder bis 13 Jahre zählen nicht dazu)

Clubs und Diskotheken dürfen unter Auflagen öffnen

Clubs und Diskotheken dürfen unter strengen Bedingungen wieder öffnen. In der Basisstufe gilt 3G. In der Warn- und Alarmstufe gilt 2G+. Also nur vollständig Geimpfte, Geboosterte oder Genesene, die zusätzlich einen tagesaktuellen, negativen Corona-Test vorweisen können, dürfen eingelassen werden. Bis auf der Tanzfläche gilt überall die Maskenpflicht.

Angepasste Regelungen gelten auch für Saunen. In der Basisstufe gibt es keine Beschränkungen, in der Warnstufe gilt 3G, in der Alarmstufe 2G. In Dampfbädern gilt in der Basisstufe 3G, in der Warn- und Alarmstufe 2G.