Neue Corona-Verordnung für den Fußball in Baden-Württemberg

Stuttgart/Karlsruhe (pm/mcs) Die neue „Corona-Verordnung Sport“, die gestern durch das Kultusministerium und das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg beschlossen wurde, erlaubt ab dem 1. Juli 2020 das Training in Gruppen von bis zu 20 Personen und einen geregelten Sportbetrieb unter Einbindung von Zuschauern unter gewissen Auflagen. 

Im Training solle zwar grundsätzlich weiterhin ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen eingehalten werden, davon ausgenommen sein aber ausdrücklich für das Training oder die Übungseinheit übliche Sport-, Spiel- und Übungssituationen. Das bedeutet, dass im Trainingsbetrieb wieder Fußball nach den üblichen Regeln mit Zweikämpfen, Standardsituationen usw. gespielt werden könne.

Einbindung von Zuschauern unter speziellen Vorschriften

Sportwettkämpfe sein mit bis zu 100 Sportlerinnen und Sportlern und bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauern wieder erlaubt. Ab 1. August 2020 erhöhe sich die Zahl der insgesamt zugelassenen Personen auf 500. Die zahlenmäßige Aufteilung zwischen Sportlerinnen und Sportlern und Zuschauerinnen und Zuschauern sei hierbei dem Veranstalter freigestellt.

Duschen und Umkleiden dürfen wieder genutzt werden

Allerdings nur unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern und zeitlich beschränkt auf das unbedingt erforderliche Maß. Bei aller Euphorie sei aber weiterhin Vorsicht geboten. Die bisherigen Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten seien demnach weiterhin einzuhalten.

„Die neue Verordnung ist ein Meilenstein hin zur Normalität und zu einer Wiederaufnahme des Spielbetriebs. Daher begrüßen wir die Entscheidung sehr und sind froh, dass unsere Bemühungen gegenüber der Politik Früchte tragen. Ganz entscheidend ist es nun, die gesetzten Regeln einzuhalten. Es ist weiterhin unser aller Verantwortung vorsichtig zu sein, damit der eingeschlagene Weg der Lockerungen weitergeht.“ So der Präsident des badischen Fußballverbandes Ronny Zimmermann.

Der Ligabetrieb und Wettkampfserien würden ein ausgearbeitetes Hygienekonzept erfordern. Freundschaftsspiele sein verbandsrechtlich wieder erlaubt und können beantragt werden.Auch kleine Turniere („Blitzturniere“) mit max. vier Mannschaften könnten stattfinden.

Welche Auswirkungen die neue Verordnung ganz konkret auf die Wiederaufnahme des Spielbetriebs und Pokalspiele hat, kläre der Spielausschuss in den kommenden Tagen.