Neonazi-Demo in Durlach: Karlsruher Verwaltungsgericht bestätigt Redeverbot

Karlsruhe (pm/amf) Das Karlsruher Verwaltungsgericht hat den Eilantrag der Partei „Die Rechte“ gegen die von der Versammlungsbehörde erteilten Autrittsverbote für neun Redner, die auf der morgigen Neonazi-Kundgebung in Durlach sprechen wollten, abgelehnt. Das gab das Gericht heute bekannt. Damit bleibt das Redeverbot bestehen. 

Die Richter begründeten die Ablehnung des Eilantrags damit, dass dieser nicht vom Anmelder der morgigen Kundgebung – dem Landesvorsitzenden Manuel Mültin – gestellt wurde, sondern vom Bundesvorsitzenden Christian Worch, den die Partei nachträglich als stellvertretenden Versammlungsleiter angemeldet hatte. Dem Antragsteller fehle damit die erforderliche Antragsbefugnis, weil er nicht der Adressat des angefochtenen Bescheids sei, so die dritte Kammer des Verwaltungsgerichts in ihrer Urteilsbegründung. Die Versammlungsbehörde der Stadt Karlsruhe hatte am Mittwoch bekannt gegeben, dass die von der Partei vorgesehenen Redner mit einem Auftrittsverbot belegt wurden, weil diese in der Vergangenheit als gewalttätig in Erscheinung getreten seien. Darüber hinaus hat die Versammlungsbehörde auch 16 Ordner abgelehnt, die in der Vergangenheit ebenfalls mit „einschlägigen Verhaltensweisen“ aufgefallen seien und aus Sicht der Behörde keinen ordnungsgemäßen Ablauf der Versammlung garantieren können.