Gaggenau/Rastatt (pm/ms) Der mutmaßliche Todesfahrer aus Gaggenau muss sich ab dem 29. April vor dem Rastatter Schöffengericht verantworten. Das teilt das Amtsgericht Rastatt heute mit. Dem 47-jährigen Mann aus Gaggenau wird vorgeworfen, am 13. Juli 2018 einen Unfall unter Alkohol- und Drogeneinfluss verursacht und anschließend die Flucht ergriffen zu haben. Bei dem Unfall starben eine 54-Jährige und ihr Enkelsohn.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung in zwei Fällen sowie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort in Tateinheit mit Trunkenheit im Verkehr vor. „In der weiteren Anklageschrift wird dem Beschuldigten der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Last gelegt. Der Beschuldigte hat sich bislang zur Sache nicht eingelassen“, so das Amtsgericht in einer Mitteilung.
Marihuana-Plantage entdeckt
Im Zuge der Ermittlungen war auch die Wohnung des Verdächtigen durchsucht worden. Dabei fanden die Ermittler eine Marihuana-Indooranlage mit 48 Cannabisstauden vor. Daher muss sich der Angeklagte zusätzlich wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln verantworten. Beide Strafverfahren wurden laut Amtsgericht miteinander verbunden.
Drei Sitzungstage vorgesehen
Für die Hauptverhandlung, zu der 27 Zeugen und 2 Sachverständige geladen wurden, sind insgesamt drei Sitzungstage vorgesehen. Die Hauptverhandlung beginnt am Montag, den 29. April im Amtsgericht Rastatt.