Nach Niederlage im Lagardère-Rechtsstreit: KSC geht in Berufung

Karlsruhe (pm/ms) Der Karlsruher SC hat Berufung gegen das Lagardère-Urteil des Landgerichts Karlsruhe eingelegt. Das teilt der Verein heute mit. Am 15. November hatte das Landgericht die vom Karlsruher SC gegen den Hamburger Sportrechtevermarkter Lagardère Sports Germany GmbH ausgesprochene Kündigung für unwirksam erklärt und damit dem Vermarkter recht gegeben.

„Das Oberlandesgericht Karlsruhe wird sich nun mit der Frage befassen, ob die Kündigungen des Agenturvertrages mit der Lagardère Sports Germany GmbH rechtmäßig waren“, so der KSC in der Mitteilung. Dem Karlsruher SC droht eine Schadenersatzforderung in Millionenhöhe.