Tiefenbronn/Karlsruhe (pm/amf) Im Prozess um die Bluttat in Tiefenbronn, bei der ein 61-jähriger Familienvater im Sommer vergangenen Jahres seine Frau und seinen achtjährigen Sohn getötet hatte, ist der Angeklagte vor dem Landgericht Karlsruhe am Dienstag wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden. Die zuständigen Richter entschieden, dass der 61-Jährige in einer Psychiatrie untergebracht werden muss.
Mit ihrem Urteil folgte die Schwurgerichtskammer den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung des Angeklagten, die beide auf einen Freispruch wegen Schuldunfähigkeit und einer damit verbundenen Einweisung in eine psychiatrische Klinik plädiert hatten. Zuvor hatten im Laufe des Prozesses zwei Sachverständige dem 61-Jährigen eine schwere Depression mit wahnhaften Zügen attestiert. Der Mann hatte Ende Mai vergangenen Jahres im gemeinsamen Haus seine 38 Jahre alte Frau und den achtjährigen Sohn mit einem Messer getötet. Der zweite, elfjährige Sohn des Ehepaars überlebte die Bluttat schwer verletzt. Nach seiner Tat hatte der Familienvater vergeblich versucht, sich selbst mit Tabletten und Alkohol das Leben zu nehmen.