Mutmaßliches IS-Mitglied im Großraum Karlsruhe verhaftet

Karlsruhe (pol/ms) Die Polizei hat heute Morgen im Großraum Karlsruhe die deutsche Staatsangehörige Sabine S. festgenommen. Die 31-Jährige soll Mitglied der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ sein. Sie habe Deutschland 2013 verlassen um sich der Terror-Organisation anzuschließen, so die Bundesanwaltschaft. 

„Sie reiste über die Türkei nach Syrien und heiratete unmittelbar nach ihrer Ankunft einen ihr bis dahin unbekannten, höherrangigen „IS“-Kämpfer. Die Beschuldigte lebte mit ihrem Ehemann und den beiden gemeinsamen Kindern nach islamischem Ritus. Ihre Familie wurde von der Terrororganisation monatlich mit 100 US-Dollar unterstützt. Die Aufgabe der Beschuldigten war es, ihren Ehemann zu versorgen und einzukaufen. Daneben unterhielt sie einen von der Terrororganisation überwachten Internetblog, in dem sie das Leben beim sogenannten Islamischen Staat anpries. Darin erklärte sie sich insbesondere auch dazu bereit, gegnerische Kämpfer mit Sprengstoffgürteln anzugreifen. Auch postete sie Bilder von Schusswaffen. Später warb sie über einen Messenger-Dienst für die Terrororganisation. Nachdem ihr Ehemann Anfang Dezember 2016 bei Kämpfen getötet worden war, sollte sie erneut verheiratet werden. Im September 2017 wurde die mit einer Pistole bewaffnete Beschuldigte von kurdischen Sicherheitskräften zusammen mit Frauen anderer „IS“-Kämpfer festgenommen. Die Beschuldigte kehrte am 26. April 2018 in die Bundesrepublik Deutschland zurück“, so ein Auszug aus dem Haftbefehl.

Bundesanwaltschaft beantragt Haftbefehl 

Die Bundesanwaltschaft hatte am 29. März 2018 einen Haftbefehl beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs beantragt. Dessen Erlass war mit Beschluss vom 6. April 2018 aus rechtlichen Gründen abgelehnt worden. Auf die Beschwerde der Bundesanwaltschaft hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs nunmehr Haftbefehl erlassen. Die Beschuldigte wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Der ordnete Untersuchungshaft an.